Ab 01.01.2010 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien. Die Anpassung wurde durch die neue Düsseldorfer Tabelle als Folge der ab 01.01.2010 geltenden neuen Kindergeldbeträge und Kinderfreibeträge erforderlich. Die Süddeutschen Leitlinien werden nachfolgend im Wortlaut und zum download zur Verfügung gestellt.
Mit seiner Entscheidung führt der BGH zur Möglichkeit der Abänderung und Berechnung der Höhe eines nach Scheidung bestehenden Anspruches auf nachehelichen Unterhalt wegen einer neuen Heirat des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten aus. Auf Seiten des neuen Ehegatten stellt er dabei auf den hypothetischen Anspruch auf Unterhalt im Fall einer Scheidung ab.
§ 11 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) regelt die Ermittlung der Höhe des Urlaubentgelts. Von dieser gesetzlichen Regelung dürfen die Tarifvertragsparteien auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. Das Bundesarbeitsgericht sieht jedoch durch den ebenfalls gesetzlich geregelten Mindesturlaubsanspruch gemäß § 3 BUrlG eine nicht verhandelbare Untergrenze dahingehend, als dem Arbeitnehmer wenigstens ein Urlaubsentgelt zusteht, welches er als Entgelt voraussichtlich erhalten hätte, wenn er ohne Urlaubsgewährung weitergearbeitet hätte. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb in dem verhandelten Fall die tarifvertragliche Regelung für unwirksam erklärt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2010 am 06.01.2010 vorgestellt. Die Tabelle wird nachfolgend im Wortlaut und im Servicebereich als download zur Verfügung gestellt.
Der BGH führt in seiner Entscheidung zu den Möglichkeiten einer Abänderung eines im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei nachträglicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzeslage aus. In dem Fall hatten die Parteien zudem keinerlei Vergleichsgrundlage festgelegt.BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09: zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts nach Scheidung wegen Wiederheirat
Bundesarbeitsgericht zur Mindesthöhe des Urlaubsentgelts im Tarifvertrag oder: ein höheres Urlaubsgeld kompensiert kein zu niedriges Urlaubsentgelt
Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 – Wortlaut und Download
BGH vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 | Zur Abänderung eines im Rahmen einer Scheidung vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei späterer Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage