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Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle 2010
28.12.2009 Pressemitteilung Nr. 42/09
Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Die ab 1.1.2010 geltende Tabelle wird auf einer Pressekonferenz am
Mittwoch, 6.1.2010, 10.00 Uhr,
in Saal B201/202 des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf,
vorgestellt und erläutert werden.
Interessierte Medienvertreter melden sich bitte per E-Mail (pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de) an.
Düsseldorf, 28. Dezember 2009
Dr. Ulrich Egger
Pressedezernent
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 4971-411
Fax 0211 4971-641
Email: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de
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