Düsseldorfer Tabelle 2011 gilt unverändert auch für 2012

Eigentlich dachte ich, die Meldung ist überflüssig, weil Unterhaltstabellen üblicherweise ohnehin nicht jährlich geändert werden. Da aber entsprechend nachgefragt wird: Die Düsseldorfer Tabelle 2011 bleibt entsprechend der nachfolgend wiedergegebenen Pressemitteilung des OLG Düsseldorf unverändert auch für das Jahr 2012 gültig.

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Ehevertrag – Scheidungsvereinbarung (I)

Eine Scheidung wird durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsvereinbarung nicht verhindert, aber oft vereinfacht – eine lose Artikelfolge (Teil 1)

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Süddeutsche Leitlinien Stand 01.01.2012 im Wortlaut und zum download

Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012, welche nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben und zum download angeboten werden. Die Tabellensätze zum Kindesunterhalt sind unverändert geblieben. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde. Die Dreiteilungsmethode war durch das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10) für verfassungswidrig beurteilt worden. Es steht eine BGH-Entscheidung an, wie eine konkrete Bedarfsberechnung bei einer derartigen Unterhaltskonstellation erfolgen kann.

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OLG Celle 32 Ss 37/11 – Zur Strafbarkeit der Nichtzahlung von Kindesunterhalt

Eine Überschneidung des Familienrecht zum Strafrecht liegt vor, wenn der gesetzlich geschuldete Kindesunterhalt nicht bezahlt wird. Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2011 gibt Gelegenheit, auf die Gefahr einer Strafbarkeit nach § 170 StGB hinzuweisen, wenn bei gegebener Leistungsfähigkeit der geschuldete Kindesunterhalt nicht bezahlt wird. Es ist deshalb grundsätzlich immer zu empfehlen, im Fall einer Trennung nicht erst zu warten, ob für das minderjährige Kind Unterhalt verlangt wird, sondern von sich aus die geschuldete Höhe ermitteln zu lassen und die Zahlung unverzüglich aufzunehmen. Kindesunterhalt ist selbst dann zu bezahlen, wenn Gegenansprüche bestehen sollten, da gegen diesen nicht aufgerechnet werden kann. Er ist im Voraus eines Monats zur Zahlung fällig.

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PM BGH – Entscheidung zu: Kuckuckskinder und Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Kindsmutter

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.11.2011 entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Nachfolgend wird die entsprechende Pressemitteilung des BGH wiedergegeben:

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