PM BVerfG vom 17.05.2011 | Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig

- | Die in nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des BVerfG erwähnte Entscheidung vom 28. April 2011, Az.: 1 BvR 1409/10, kann meines Erachtens mittelbar Auswirkungen auf ein bereits im Rahmen einer Ehescheidung durchgeführtes und abgeschlossenes Verfahren zum Versorgungsausgleich haben. Denn sollte eine Partei dadurch nunmehr die Wartezeit für Rentenanwartschaften doch erfüllen, wäre der Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Zur Pressemitteilung ...

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