Mit dem per 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG hat der Gesetzgeber für Familiensachen satt der Prozeßkostenhilfe die Verfahrenskostenhilfe eingeführt. Die Voraussetzungen für eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe sind anders als bei der Prozeßkostenhilfe.
Verfahrenskostenhilfe
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Verfahrenskostenhilfe
München, den 27. Januar 2010Durch die Einführung des FamFG hat der Gesetzgeber in Familiensachen die Verfahrenskostenhilfe an die Stelle der Prozeßkostenhilfe gestellt und die Voraussetzungen, Verfahrenskostenhilfe zu gewähren, geändert. Seitdem ist umstritten, wie die gesetzliche Regelung auszulegen ist, ob insbesondere in Sorgerechts- und Umgangsverfahren nunmehr nur noch ausnahmsweise Verfahrenskostenhilfe zu gewähren ist. Das OLG Düsseldorf hat sich in seiner nachfolgend wiedergegebenen Entscheidung gegen ein Regel-Ausnahmeverhältnis ausgesprochen und dargelegt, wie nach seiner Ansicht die gesetzliche Neuregelung zu handhaben ist.
