PM BGH – Entscheidung zu: Kuckuckskinder und Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Kindsmutter

- | Der Kläger möchte in Höhe von geleisteten Zahlungen, welche in der Annahme erfolgten, selbst der Vater zu sein, Regress bei dem leiblichen Vater nehmen. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Auskunft verurteilt, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auch die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

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