PM BGH vom 30.06.2011 | Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

- | Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung vom 30.06.2011 entschieden, das unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Herabsetzung und Befristung von Unterhalt nicht generell das Vertrauen in den Fortbestand des Unterhalts, sondern vor allem das Vertrauen als Grundlage getroffener Entscheidungen, die nicht oder nicht sogleich rückgängig zu machen sind, geschützt wird.

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