Unterhalt und Kindergeld

Das Kindergeld wird in folgender Höhe ausbezahlt:

ab Kind 1 Kind 2 Kind 3 jedes weiteres Kind
01.01.2002 154 154 154 179
01.01.2009 164 164 170 195
01.01.2010 184 184 190 215

Rechtslage ab 01.01.2008:

Kindergeld wird unterhaltsrechtlich nicht zum Einkommen der Eltern gerechnet (vgl. Nr. 3 und Nr.14  SüdL 2010), es ist gemäß § 1612b BGB auf den Bedarf des Kindes auf Unterhalt anzurechnen.

Wortlaut § 1612b BGB

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:

1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.

In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.

(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

Gemäß § 1612b I BGB ist das Kindergeld auf den Barbedarf anzurechnen. Angerechnet wird dabei lediglich das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld.

Für minderjährige Kinder erfolgt eine hälftige Anrechnung (§ 1612 I Nr. 1 BGB iVm § 1606 III 2 BGB: Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig), in allen anderen Fällen erfolgt volle Anrechnung (§ 1612 I Nr. 2 BGB) auf den Bedarf auf Unterhalt. Andere Fälle sind z.B.

  1. volljährige Kindern, unabhängig, ob diese noch bei einem Elternteil leben oder nicht
  2. fremdbetreute minderjährige Kinder

Das Kindergeld ist nach dem Obhutsprinzip an denjenigen auszuzahlen, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat (§ 64 I EStG).

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt über die Familienkasse (www.familienkasse.de), bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes setzt idR der Arbeitgeber/Dienstherr als Familienkasse die Höhe fest und zahlt den Betrag monatlich aus.

Umfangreiche allgemeine Informationen zum Kindergeld finden sich in dem Merkblatt Kindergeld 2010 des Bundeszentralamtes für Steuern, welches sowohl im Downloadbereich oder extern (Link) zur Verfügung gestellt wird.

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