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Scheidungsanwalt
Scheidungsanwalt ist eine umgangssprachliche (und in der Presse gerne genutzte) Bezeichnung für einen Anwalt, der die anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren übernimmt oder übernommen hat.
Der Begriff suggeriert spezielle Kompetenz von dem Rechtsanwalt, tatsächlich kann aber jeder Anwalt “Scheidungsanwalt” sein oder sich so nennen. Scheidungsanwalt ist keine zusätzlich als Qualifizierung verliehene Berufsbezeichnung. Sinnvollerweise sucht man sich einen Scheidungsanwalt unter Anwälten aus, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben, über ausreichende Erfahrung verfügen, sich regelmäßig fortbilden und Ihr Mandat persönlich bearbeiten.
Bei mir sind Sie für eine Scheidung in München und um München herum aber auch für Bayern und bundesweit richtig: Rechtsanwalt Thomas Richter: 089/489 966 58
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Am 23. Juli 2009 um 20:29 Uhr
[...] Thomas Richter, München [...]