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Kindesunterhalt: neue Mindestbeträge in der Düsseldorfer Tabelle ab 2010 zu erwarten

Durch das inzwischen verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhöht. Als Folge davon ändert sich der Mindestunterhalt gemäß §1612a BGB ab 2010 auf monatlich EUR 364,00

§ 1612a Absatz 1 Satz 3 BGB sieht eine altersabhängige prozentuale Abstufung vor, welche die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls anwendet. Damit dürften die Unterhaltsbeträge der untersten Einkommensgruppe bei bis zu zwei minderjährigen Kindern in der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) wie folgt aussehen:

Altersgruppe 1 (0-5):       87%*364   = 317
| abzüglich 1/2 Kindergeld = Zahlbetrag 225 (statt 2009: 199)
Altersgruppe 2 (6-11):  100%*364   = 364
| abzüglich 1/2 Kindergeld = Zahlbetrag 272 (statt 2009: 240)
Altersgruppe 3 (12-17): 117%*364  = 426
| abzüglich 1/2 Kindergeld = Zahlbetrag 334 (statt 2009: 295)

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