Ehe für alle – Gesetzestext Abstimmung 30.06.17
Nachfolgend wird der am 30.06.17 zur Abstimmung gestellte Gesetzesentwurf zur Ehe für alle zur Verfügung gestellt.
Ehe für alle – Ende der Lebenspartnerschaft?
Am 30.06.17 haben 623 der insgesamt 630 Parlamentarier des Bundestages an einer Abstimmung über einen Gesetzentwurf teilgenommen, der in den Meldungen als „Ehe für alle“ bezeichnet wird, der Gesetzgeber nennt diesen „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.
Neue Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen in Kindschaftssachen
Die neuen Mindestanforderung für die Sachverständigen sind eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische oder ärztliche Berufsqualifikation. Pädagogen oder Sozialpädagogen können nur dann berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen. Bisher gab es keine förmlichen Anforderungen an die Ausbildung der vom Gericht bestellten Gutachter.
Neue Rechtsbehelfe im Kindschaftsrecht: Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde
Seit dem 15.10.2016 ist das am 14.10.2016 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz vom 11.10.2016 zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie anderen Änderungen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren zwei neue Rechtsbehelfe in das FamFG eingefügt.
Statistik Ehescheidungen in Deutschland seit 1950
Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen: Ehescheidungen Deutschland