Süddeutsche Leitlinien Stand 01.01.2012 im Wortlaut und zum download

- Familienrecht | Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012. Die Tabellensätze zum Kindesunterhalt sind unverändert geblieben. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde. Die Dreiteilungsmethode (angewendet in den Fällen, bei denen der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt schuldet, auch bekannt unter dem Stichwort "wandelbare Lebensverhältnisse") war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt worden. Es steht eine BGH-Entscheidung an, wie eine konkrete Bedarfsberechnung bei einer derartigen Unterhaltskonstellation erfolgen kann.

... lesen

OLG Celle 32 Ss 37/11 – Zur Strafbarkeit der Nichtzahlung von Kindesunterhalt

- Familienrecht | Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2011 gibt Gelegenheit, auf die Gefahr einer Strafbarkeit nach § 170 StGB hinzuweisen, wenn bei gegebener Leistungsfähigkeit der geschuldete Kindesunterhalt nicht bezahlt wird. Es ist deshalb grundsätzlich immer zu empfehlen, im Fall einer Trennung nicht erst zu warten, ob für das minderjährige Kind Unterhalt verlangt wird, sondern von sich aus die geschuldete Höhe ermitteln zu lassen und die Zahlung unverzüglich aufzunehmen.

... lesen

PM BGH – Entscheidung zu: Kuckuckskinder und Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Kindsmutter

- Familienrecht | Der Kläger möchte in Höhe von geleisteten Zahlungen, welche in der Annahme erfolgten, selbst der Vater zu sein, Regress bei dem leiblichen Vater nehmen. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Auskunft verurteilt, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auch die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

... lesen

PM BGH 26.10.2011 | Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder

- Familienrecht | Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.10.2011 entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.

... lesen