Umgang, Ergänzungspfleger, Umgangspflegschaft, Umgangspfleger und Regelung durch das Gericht
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Familienrecht
| Die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung ist, wenn sich die Eltern nicht einigen, vom Amtsgericht selbst konkret und vollständig zu treffen und darf nicht delegiert werden. Insbesondere darf die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung nicht auf das Jugendamt delegiert werden.