Bayern: Lebenspartnerschaft auch beim Standesamt möglich

Mit dem Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG) vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) hatte der Bundesgesetzgeber ein Rechtsinstitut geschaffen, das gleich- geschlechtlichen Partnerschaften einen der Ehe angenäherten rechtlichen Rahmen zur Verfügung stellt.

Homsexuelle dürfen seit 01.09.2009 im Freistaat Bayern ihre Erklärungen, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartner- schaft), wahlweise gegenüber dem Standesamt oder einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgeben. Der Landtag beschloss am 01.07.09 ein entsprechendes Ausführungsgesetz (AGlPartG) zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Bislang war eine Eintragung in Bayern nur beim Notar möglich.

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