Abmahnung Amanda´s secrets

Sie wurden von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg im Namen von The Archive AG  wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das sog. Streamen des Videos „Amanda´s secrets“ abgemahnt?

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Nach dem derzeitigen Stand der Informationen dürfte die Abmahnung unberechtigt sein:

1. Laut der Abmahnung soll das Video „Amanda’s secrets“ bei redtube.com mit der Dateikennung 108009 abgerufen worden sein.

Gemäß Meldungen im Internet liegt aber unter dieser Adresse angeblich seit Jahren ein anderes Video mit „Kendra“ anstatt „Amanda“ , welches auch heute noch abrufbar ist. Es ist somit schon fraglich, ob der Vorwurf, das behauptete Video angesehen zu haben, überhaupt zutreffend ist. Außerdem gibt es den Verdacht, daß das abgemahnte Video „Amanda’s secrets“ auf einem anderen Server lag, und die Betrachter auf dieses Video umgeleitet wurden.

2. Das Streamen wird als Urheberrechtsverletzung bezeichnet. Es stelle allein die „technisch notwendige Zwischenspeicherung ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG“ dar und stehe daher „ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechtehinhaber“ zu.

§ 53 I 1 UrhG sagt aber dazu: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. …“

Damit müßte die Vorlage entweder offensichtlich rechtswirdig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden sein. Diese Offensichtlichkeit ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben.

3. Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat sich angeblich in einer Pressemitteilung (vergleiche Meldung auf ZDNet) erstmals zu den Abmahnungen geäußert und weist die Vorwürfe als haltlos zurück. Gleichzeitig habe es Maßnahmen gegen die für die Abmahnungen Verantwortlichen angekündigt. update 22.12.2013: Laut einer Meldung auf heise.de unter Bezugnahme auf die fr-online soll redtube eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt haben, nach der es der Schweizer Firma und der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen ab sofort verboten sein soll, weitere Abmahnungen (Anm: betreffend streaming von redtube) zu versenden.

Ich bleibe deshalb bei meiner Empfehlung, wie man sich als Betroffener verhalten soll.

 

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