Durch das inzwischen verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhöht. Als Folge davon ändert sich der Mindestunterhalt gemäß §1612a BGB ab 2010 auf monatlich EUR 364,00 § 1612a Absatz 1 Satz 3 BGB sieht eine altersabhängige prozentuale Abstufung vor, welche die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls anwendet. Damit dürften die Unterhaltsbeträge der untersten Einkommensgruppe bei … Kindesunterhalt: neue Mindestbeträge in der Düsseldorfer Tabelle ab 2010 zu erwarten weiterlesen
Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 18.12.2009 zugestimmt, wodurch auch § 66 I 1 Bundeskindergeldgesetz geändert wird. Damit erhöht sich das Kindergeld ab dem 01.01.2010 je Kind um EUR 20,00, d.h., für das erste und zweite Kind wird es statt bisher EUR 164,00 künftig EUR 184,00, für das dritte Kind künftig EUR 190,00 und für … Erhöhung Kindergeld und Kindesunterhalt zum 01.01.2010 weiterlesen
Aus der Mitteilung Nr. 259/2009 der Pressestelle des BGH entnehmbar hat der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 XII ZR 50/08 entschieden: Einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes steht jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zu, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen … BGH: Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes weiterlesen
Scheidung online, oder wie Hans-Otto Burschel, Richter und Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen im Zusammenhang zu dem Thema Scheidung online fragend sagt: Dummenfang? gefunden bei diesen Kollegen, die noch mehr zur Onlinescheidung haben.
„Scheidung Online“ oder „Onlinescheidung“ und „Internetscheidung“ sind Begriffe, die immer mehr die Runde machen. Die Bezeichnung ist irreführend, denn es gibt keine „neue Art der Scheidung“, „Scheidung Online“ oder „Onlinescheidung“ oder die Möglichkeit, seinen Scheidungsantrag selbst online bei Gericht einreichen zu können. (…) Zusammengefaßt kann man sagen: Sie erhalten bei einer Online Scheidung weniger Leistung bei gleichen Kosten und ohne sonstigen erkennbaren Mehrwert!Erhöhung Kindergeld und Kindesunterhalt zum 01.01.2010
BGH: Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes
Scheidung online (II): ein wahres Wort
Vorteile und Nachteile einer „Scheidung Online“ bzw. „Onlinescheidung“?