München, den 31. März 2011
- Leasingrecht | Der Leasinggeber muß sich ein mögliches arglistiges Verhalten des vermittelnden Autohauses oder eines vom Autohaus eingeschalteten dritten Unternehmens dann nicht zurechnen, wenn zwischen den dem Repräsentanten vom Leasinggeber übertragenen Aufgaben und dem beanstandeten Verhalten kein innerer, sachlicher Zusammenhang besteht. Zur Pressemitteilung des BGH ...
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München, den 16. Juni 2010
- Leasingrecht | Laut nachfolgender Pressemitteilung vom 16.06.2010 hat der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Änderung des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, also die Ersetzung der Wandelung durch den Rücktritt im Gewährleistungsverhältnis Leasingnehmer/Lieferant, keine Auswirkungen auf die Interessenlage im Verhältnis Leasinggeber/Leasingnehmer hat.
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