München, den 16. Juni 2010
- Leasingrecht | Laut nachfolgender Pressemitteilung vom 16.06.2010 hat der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Änderung des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, also die Ersetzung der Wandelung durch den Rücktritt im Gewährleistungsverhältnis Leasingnehmer/Lieferant, keine Auswirkungen auf die Interessenlage im Verhältnis Leasinggeber/Leasingnehmer hat.
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Thomas Richter, Rechtsanwalt in München, zugeordnete Kategorie:
BGH, Leasingrecht
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München, den 7. Juni 2009
- Leasingrecht |
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Thomas Richter, Rechtsanwalt in München, zugeordnete Kategorie:
Leasingrecht, kalkulierter Restwert
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