Vorteile und Nachteile einer „Scheidung Online“ bzw. „Onlinescheidung“?

„Scheidung Online“ oder „Onlinescheidung“ und „Internetscheidung“ sind Begriffe, die immer mehr die Runde machen. Die Bezeichnung ist irreführend, denn es gibt keine „neue Art der Scheidung“, „Scheidung Online“ oder „Onlinescheidung“ oder die Möglichkeit, seinen Scheidungsantrag selbst online bei Gericht einreichen zu können. (…) Zusammengefaßt kann man sagen: Sie erhalten bei einer Online Scheidung weniger Leistung bei gleichen Kosten und ohne sonstigen erkennbaren Mehrwert!

Bayern: Lebenspartnerschaft auch beim Standesamt möglich

Homsexuelle dürfen ab 01.09.2009 im Freistaat Bayern ihre Erklärungen, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerschaft), wahlweise gegenüber dem Standesamt oder einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgeben.

Bundesverfassungsgericht: Zustimmung zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar.

Deutschland muß jedoch noch nachbessern, wie sich aus der Pressemitteilung des Bundesverfassunggerichts ergibt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden.

Die elterliche Sorge (Sorgerecht) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention)

Nach meiner beruflichen Erfahrung gibt es eine Tendenz von Seiten der staatlichen Einrichtungen, mit Verweis auf die Kosten oder angeblich fehlender Verfügbarkeit besserer Maßnahmen solche Hilfen anzubieten, die im Alltag nicht ausreichen oder sogar von vornherein eine Trennung von Eltern und Kind bedeuten. Wenn die Eltern diese Angebote nicht annehmen, kann ihnen das den Vorwurf einbringen, nicht das Wohl des Kindes, sondern die eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.

Die Konvention stärkt die Rechte von Behinderten. Es ist deshalb denkbar, daß die Konvention auch Einfluß auf die Maßnahmen des Staates hat. Der Artikel gibt einen ersten Denkanstoss.

Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich als zu berücksichtigendes Einkommen

Das Bundessozialgericht hat über die Fallkonstellation entschieden, ob die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II (Alg II) als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Forderung erst durch Zwangsvollstreckung zu einer Zeit erfüllt wird, in dem der frühere Arbeitnehmer Grundsicherungsleistungen bezieht.