Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie als langjährig erfahrener münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht kompetent und zielgerichtet in sämtlichen Bereichen des Familienrechts wie Trennung und Scheidung, vermögensrechtlichen, unterhaltsrechtlichen oder sorgerechtlichen Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Rufen Sie an unter 089/14338872, in der Regel kann zeitnah ein Termin vergeben werden.

Familienrecht umfaßt ein breites Spektrum. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind unter anderem:

Das Familienrecht ist seit mehr als 15 Jahren ein wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Die auf meiner Webpräsenz wiedergegebenen juristischen Informationen zum Familienrecht spiegeln einen kleinen Teil der rechtlichen Spannbreite dieses Rechtsgebiets und der Tätigkeit als Fachanwalt im Familienrecht wieder.

Familienrecht ist emotional.

Familienstreit

Mit Ihren Emotionen kann umgegangen werden. Rechtsstreitigkeiten im Ehe- und Familienrecht verlangen von einem Rechtsanwalt eine umsichtige Vorgehensweise. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in München werde ich Sie sachgerecht vertreten.

Eheanbahnung und Ehe:

Sie werden in familienrechtlichen Fragen kompetent beraten und vertreten oder Sie können mich als Schlichter (Mediator) gemeinsam beauftragen.

Selbstverständlich umfaßt mein Beratungsspektrum als Rechtsanwalt auch die Erstellung eines Ehevertrages unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche.

In der Trennung, Scheidung oder danach:

Sie suchen einen „guten“ Familienrechtler oder Scheidungsanwalt? Wenn Sie deshalb einen Anwalt suchen, um dem Anderen, womöglich auch noch ohne Rücksicht auf gemeinsame Kinder, das Leben nur schwer zu machen, suchen Sie woanders weiter. Wenn Sie jemanden brauchen, der Sie gegen solches Vorgehen in einer Trennung oder während einer Scheidung als Anwalt – oder besser noch als Fachanwalt für Familienrecht – unterstützt und/oder Sie in familienrechtlichen Fragen berät, Ihnen hilft, Ihre berechtigten Interessen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls mit einer gesunden Portion Sachlichkeit wie auch Beharrlichkeit zielführend durchzusetzen, sollten Sie mit mir Kontakt aufnehmen. Ich vertrete Sie sowohl in München als auch bundesweit.

Streit vermeiden – Ein Testament kann helfen, Ärger zu vermeiden

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei für Familienrecht in München ist das Erbrecht. Auch im Rahmen einer Lebenspartnerschaft oder Ehe kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge eventuell nicht gewünscht und die Nachfolge durch ein Testament geregelt werden sollte. Insbesondere sollten Sie sich über die gesetzlichen Folgen z.B. einer Eheschließung oder eines nichtehelichen Kindes informieren. Bei Immobilienvermögen im Ausland gelten unter Umständen andere Rechtsfolgen als in Deutschland, eventuell soll der Bestand einer Immoblie oder eines Unternehmens in der Hand einer Person oder einer Linie der Familie gesichert werden. Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen, sind diese erbberechtigt. Der Ehegatte bleibt nach der Trennung zunächst erbberechtigt. Manchmal kann eine zufällig andere Abfolge von Todesfällen zu einem unerwüschtes Ergebnis bei der Erbfolge führen. Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt beraten.

Allgemeines zum Familienrecht

Familienrecht beinhaltet insbesondere das Recht der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandschaft verbundenen Personen. Der Begriff der Familie ist dabei einem Wandel unterlaufen von ursprünglich den Ehegatten und deren Kinder über die nichteheliche Lebensgemeinschaft bis hin zur Patchworkfamilie. Familie beinhaltet nicht notwendigerweise das Zusammenleben der Eltern mit ihren Kindern.

Das materielle Familienrecht ist im vierten Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, das Verfahrensrecht im FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Eheschließung vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten vorgenommen werden muss.

Ein adoptiertes Kind wird rechtlich wie ein leibliches, bei der Annahme durch Eheleute wie ein gemeinschaftliches Kind in die Familie eingegliedert.

Durch die Eheschließung werden die Ehegatten wechselseitig (neben weiteren Erbberechtigten) erbberechtigt. Durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfolgt eine Verbesserung der Erbenstellung z.B. gegenüber den ebenfalls erbberechtigten Kindern.

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch gerichtlichen Beschluss (früher: Urteil) geschieden werden.

Ehe und Familie sind in Artikel 6 Grundgesetz unter besonderen staatlichen Schutz gestellt. Ebenso unter Schutz steht jedoch die körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Grundgesetz. Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt unter anderem das Familienleben, Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Eheschließung, die UN-Kinderkonvention benennt das Grundrecht auf Familie ebenso wie die UN Behindertenrechts-Konvention das Recht auf Familie und Familiengründung. In der Bayerischen Verfassung sind in Art 124 I Ehe und Familie als natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft unter dem besonderen Schutz des Staates gestellt. In Art 125 I 1 und 2 heißt es: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“

Bei Streitigkeiten kann in der Regel das Familiengericht angerufen werden. Die Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt, die nächste Instanz ist dann bereits das Oberlandesgericht. Bei familienrechtlichen Gerichtsverfahren ist weitgehend die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Bei den Verfahren besteht teilweise Anwaltszwang, d.h., es ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.

Mehr zu Familie, Trennung und Scheidung etc.: Informationen in loser Folge betreffend Familienrecht finden Sie auch rechts im Menü als Unterpunkt zu Familienrecht oder nachfolgend:

BGH verhandelt am 19. März 2019 (X ZR 107/16): Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage nach einer Schenkung zugunsten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

23. Februar 2019 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
- Familienrecht | Die Klägerin und Ehemann sind die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten; die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Tochter mit dem Beklagten bestand seit 2002. Im Jahr 2011 kauften die Tochter der Klägerin und der Beklagte eine Immobilie zum gemeinsamen Wohnen. Die Klägerin und ihr Ehemann wandten ihnen zur Finanzierung Beträge von insgesamt 104.109,10 € zu. Ende Februar 2013 trennten sich die Tochter der Klägerin und der Beklagte. Im Januar 2014 begehrten die Klägerin und ihr Ehemann die zugewandten Beträge zurück. Mit der Klage verlangen sie von dem Beklagten die Hälfte der Beträge.Die Klägerin stützt dies in erster Linie auf eine Darlehensabrede; hilfsweise macht sie sich den Vortrag des Beklagten zu eigen, die Zuwendungen seien unentgeltlich erfolgt. ...weiterlesen

PM BFH – Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

26. September 2017 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
- Familienrecht | Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. ...weiterlesen

Und noch einige zufällig ausgewählte ältere Beiträge:

Rechtsanwalt München Familienrecht

Familienrecht | Scheidung: Folgen der Rechtskraft

Scheidung: Merkblatt für Mandanten zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und der Rechtskraft vom Scheidungsurteil

... lesen

Familienrecht | Ehe für alle – Gesetzestext Abstimmung 30.06.17

- Familienrecht | Bundesrat Drucksache 273/15 (Beschluss) 25.09.15 Wortlaut des am 30.06.17 zur Abtimmung gestellten Gesetzentwurfes des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

... lesen

Familienrecht | Unterhalt bei Kindesbetreuung (Alleinerziehende) | BGH XII ZR 94/09 zu Betreuungsunterhalt, Dauer, Anpassung und Altersphasenmodell

- Familienrecht | Mit der Neuregelung des Betreuungsunterhalts durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) hat der Gesetzgeber einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt (Unterhalt für die Betreuung eines Kindes) eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Der BGH führt in seiner Entscheidung zur Dauer, Darlegungslast und Beweislast aus und erteilt der weiterhin praktizierten Anwendung des Altersphasenmodells erneut eine Absage.

... lesen

Sie suchen einen Rechtsanwalt zum Familienrecht in München: Rechtsanwalt Richter hat sich mit seiner Kanzlei auf Familienrecht in München spezialisiert.


Mehr zum Thema Familienrecht: (Anwalt Familienrecht München)