Als Arbeitsrecht kann man den Teil des Rechts bezeichnen, welcher die Stellung des unselbständigen – also in Abhängigkeit beschäftigten – Arbeitnehmers regelt. Es ist als Sonderrecht seit dem 19. Jahrhundert entwickelt worden und findet sich aufgesplittet in zahlreichen Einzelgesetzen geregelt. Im Gegensatz zur DDR, die ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch geschaffen hatte, liegt in Deutschland auch heute noch kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch vor.
München, den 21. Januar 2010
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München, den 8. Januar 2010
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München, den 27. Juni 2009
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