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PM Bundesverfassungsgericht vom 26.04.2010: zu Laptops bei mündlicher Verhandlung oder Urteilsverkündung


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 27/2010 vom 26. April 2010 (Auszug)



Neue Akkreditierungsbestimmungen am Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Akkreditierungsbestimmungen teilweise geändert. Bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts ist es Pressevertretern, Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten künftig gestattet, Laptops mitzubringen und zu verwenden, sofern sichergestellt ist, dass diese damit im Sitzungssaal keine Ton- und Bildaufnahmen und keine Datenübermittlungen durchführen. Das Telefonieren im Sitzungssaal ist - wie bisher - nicht gestattet. Mobiltelefone sind auszuschalten. Im Übrigen gelten die bisherigen Akkreditierungsbestimmungen.

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