Rechtsanwalt für Domainrecht
  Thomas Richter 
München 

Internetrecht, Computerrecht und Domainrecht
Leasingrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Sonstiges

rarichter@mchn.de
www.rechtsanwalt-richter.com

zugelassen an 
Landgericht München I, Oberlandesgericht München
Bayerisches Oberstes Landgericht

  Zeppelinstraße 73, 81669 München
(Haidhausen - hauseigene Parkplätze und sehr gute MVG-Anbindung)
Tel.: 089 / 489 966 58, Fax.: 089 / 489 966 59
(Termine nur nach Vereinbarung)


Personalien
Impressum

------------------------------
Personalien

Jahrgang 1963, geboren, aufgewachsen und studiert in München, seit 1996 als Anwalt zugelassen und tätig.

(nach oben)

------------------------------
Internetrecht, Computerrecht und Domainrecht 

Die Berührung mit Computer und Internet hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Anwalt wie Gerichte sind mehr und mehr mit Computerrecht und Internetrecht konfrontiert. Dabei sind teilweise spezielle Gesetze zu berücksichtigen, teilweise seit langem bestehende Gesetze auf Computer und Internet zu transferieren. Das gilt z.B. für eine Versteigerung über ebay, aber auch für eine bloße Bestellung über email oder online auf der Homepage eines Anbieters. Verbraucherschutz im Internet ist inzwischen gesetzlich geregelt. Gehen Sie vorsichtshalber davon aus, daß das Gericht, welches über die Streitigkeit zu entscheiden hat, den praktischen Bezug zum Internet nicht hat, sondern durch den Anwalt entsprechend informiert werden muß. Das gilt jedenfalls bei kleinerer Gerichten ebenso für Domainstreitigkeiten, zumal der Streit über eine Domain bzw. über den Domainnamen und dessen Verwendung häufig erhebliche wirtschaftliche Interessen betreffen kann. Auch der Privatmann hat grundsätzlich Namensrechte, die bei Domainstreitigkeiten eine Rolle spielen. Domainrecht ist kein gesetzlich geregeltes Rechtsgebiet, vielmehr werden viele Rechtsgebiete berührt. Es kommt für den Anwalt darauf an, im Einzelfall die rechtliche Frage, ob eine Domain besondere Rechte genießt, die eventuell gegenüber den Rechten anderer Domaininhaber oder einer anderen Domain vorrangig sein können, zutreffend zu beurteilen. Ein Domainname kann damit zwar Rechte anderer berühren, aber ob durch die Domain bzw. den Domainnamen  sogenannte bessere Rechte verletzt werden oder ob ein anderer mit seiner Domain möglicherweise die besseren Rechte des Domaininhabers verletzt, bedarf einer individuellen Überprüfung. Ebenso ist es möglich, daß eine Domain zwar die Rechte anderer beeinträchtigt, aber der andere kein besseres Recht innehat. Diese Fälle werden häufig "mißbraucht", um eine Unterlassungaufforderung (Abmahnung) oder die Freigabe einer Domain zu verlangen. Eine Abmahnung bedeutet also nicht schon, daß der Empfänger eine Domain zu unrecht nutzt bzw. mit der Registrierung oder Verwendung einer bestimmten Domainadresse Rechte des Abmahnenden tatsächlich zu unrecht verletzt. Die Abmahnung ist nicht mehr, als die Behauptung, daß der Domain-Inhaber gegen namensrechtliche Vorschriften, markenrechtliche Vorschriften oder gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Die Abmahnung dient dazu, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, deshalb ist in der Regel eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wird die Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten unterzeichnet, ist die Sache (nach Bezahlung der geltend gemachten Kosten) in der Regel erledigt. Wird die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, kann es zum Rechtsstreit kommen. Dabei kann auch zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Umgekehrt wird ein Domainanwalt dem Abgemahnten raten, eine Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen. Durch die Schutzschrift kann der Domain-Inhaber erreichen, daß das Gericht keine einstweilige Verfügung ohne mündlichen Termin erläßt. In der Schutzschrift wäre zu den Vorwürfen gegen den Domain-Inhaber wegen Verletzung von namensrechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vorsorglich Stellung zu nehmen.

(nach oben)


------------------------------

 Impressum:

      Verantwortlicher, Kanzlei und Kontaktaufnahme: siehe oben
     
USt-IdNr: DE199344838
      Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München,
      Tal 33, 80331 München (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/)
      Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München,
      Tal 33, 80331 München  (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/)
      Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

      Berufsrechtliche Regelungen:
      - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
      - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
      - Fachanwaltsordnung (FAO)
      - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
      - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
         (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
      - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
      Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter
      http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

(nach oben)