Widerrufsrecht beim Leasingvertrag auch noch nach Jahren?

Den meisten Leasingnehmern dürfte nicht nur bekannt sein, daß sie über ein Widerrufsrecht bezüglich des Leasingvertrages aufzuklären sind. In der Regel erfolgt auch eine Aufklärung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Belehrung.

Trotzdem sei kurz erwähnt, daß nach dem Gesetz nicht nur eine Aufklärung erforderlich ist, diese hat inhaltlich auch richtig zu sein.

Sollte die Aufklärung nicht richtig erfolgt sein, wird die Frist für den Widerruf entweder später oder gar nicht in Lauf gesetzt.

Das bedeutet, daß Sie als Verbraucher möglicherweise aus einem Leasingvertrag auch noch nach vielen Monaten oder Jahren rauskommen können.

Da derzeit der Gebrauchtwagenmarkt preislich jedenfalls teilweise erheblich unter Druck geraten ist, sollte sich jeder Leasingnehmer, der einen sogenannten Vertrag mit Restwertgarantie abgeschlossen hat, überlegen, die Voraussetzungen für einen Widerruf prüfen zu lassen.

Bei dem Restwertvertrag garantiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber den kalkulierten Restwert als Verwertungserlös. Ein Restwertvertrag kann deshalb derzeit ein hohes finanzielles Risiko beinhalten.

Ein zulässiger Widerruf kann Ihnen also unter Umständen viel Geld sparen.

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