RECHTSANWALT

Thomas Richter

Rosental 10, 80331 München
(Altstadt | Zentrum | Viktualienmarkt - Rindermarkt)

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(Termine auch kurzfristig)

Ihr Rechtsanwalt in München und
Fachanwalt für Familienrecht

professionelle Beratung und Vertretung in München, Umland München
und bundesweit bei insbesondere





Erhöhung Kindergeld und Kindesunterhalt zum 01.01.2010

20. Dezember 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 18.12.2009 zugestimmt, wodurch auch § 66 I 1 Bundeskindergeldgesetz geändert wird. Damit erhöht sich das Kindergeld ab dem 01.01.2010 je Kind um EUR 20,00, d.h., für das erste und zweite Kind wird es statt bisher EUR 164,00 künftig EUR 184,00, für das dritte Kind künftig EUR 190,00 und für [...]

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BGH: Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes

17. Dezember 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Aus der Mitteilung Nr. 259/2009 der Pressestelle des BGH entnehmbar hat der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009  XII ZR 50/08 entschieden: Einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes steht jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zu, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen [...]

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Scheidung online (II): ein wahres Wort

15. Dezember 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Scheidung online, oder wie Hans-Otto Burschel, Richter und Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen im Zusammenhang zu dem Thema Scheidung online fragend sagt: Dummenfang? gefunden bei diesen Kollegen, die noch mehr zur Onlinescheidung haben.

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Vorteile und Nachteile einer “Scheidung Online” bzw. “Onlinescheidung”?

16. Juli 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

“Scheidung Online” oder “Onlinescheidung” und “Internetscheidung” sind Begriffe, die immer mehr die Runde machen. Die Bezeichnung ist irreführend, denn es gibt keine “neue Art der Scheidung”, “Scheidung Online” oder “Onlinescheidung” oder die Möglichkeit, seinen Scheidungsantrag selbst online bei Gericht einreichen zu können. (…) Zusammengefaßt kann man sagen: Sie erhalten bei einer Online Scheidung weniger Leistung bei gleichen Kosten und ohne sonstigen erkennbaren Mehrwert!

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Bayern: Lebenspartnerschaft nun auch beim Standesamt möglich

2. Juli 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Homsexuelle dürfen ab 01.09.2009 im Freistaat Bayern ihre Erklärungen, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerschaft), wahlweise gegenüber dem Standesamt oder einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgeben.

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Bundesverfassungsgericht: Zustimmung zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar.

30. Juni 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Deutschland muß jedoch noch nachbessern, wie sich aus der Pressemitteilung des Bundesverfassunggerichts ergibt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden.

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Die elterliche Sorge (Sorgerecht) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention)

28. Juni 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Nach meiner beruflichen Erfahrung gibt es eine Tendenz von Seiten der staatlichen Einrichtungen, mit Verweis auf die Kosten oder angeblich fehlender Verfügbarkeit besserer Maßnahmen solche Hilfen anzubieten, die im Alltag nicht ausreichen oder sogar von vornherein eine Trennung von Eltern und Kind bedeuten. Wenn die Eltern diese Angebote nicht annehmen, kann ihnen das den Vorwurf einbringen, nicht das Wohl des Kindes, sondern die eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.

Die Konvention stärkt die Rechte von Behinderten. Es ist deshalb denkbar, daß die Konvention auch Einfluß auf die Maßnahmen des Staates hat. Der Artikel gibt einen ersten Denkanstoss.

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Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich als zu berücksichtigendes Einkommen

27. Juni 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Das Bundessozialgericht hat über die Fallkonstellation entschieden, ob die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II (Alg II) als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Forderung erst durch Zwangsvollstreckung zu einer Zeit erfüllt wird, in dem der frühere Arbeitnehmer Grundsicherungsleistungen bezieht.

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Bundessozialgericht: Höheres Elterngeld nach Wechsel der Steuerklasse

26. Juni 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat am 25. Juni 2009 in zwei Fällen entschieden, dass der von den verheirateten Klägerinnen während ihrer jeweiligen Schwangerschaft veranlasste Wechsel der Lohnsteuerklasse bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen sei.

In dem einen Fall war die Steuerklasse von IV auf III, in dem anderen von V auf III geändert worden. Das führte zu geringeren monatlichen Steuerabzügen vom Arbeitsentgelt der Klägerinnen. Gleich­zeitig stiegen allerdings die von ihren Ehegatten (jetzt nach Steuerklasse V) entrichteten Einkommen­steuerbeträge so stark an, dass sich auch die monatlichen Steuerzahlungen der Eheleute insgesamt deutlich erhöhten. Dieser Effekt wurde bei der späteren Steuerfestsetzung wieder ausgeglichen.

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Zugewinn: künftige Änderung der Berechnung bei einer Trennung und Scheidung

22. Juni 2009 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München

Ab dem 01.09.2009 ergeben sich wesentliche Änderungen im Rahmen einer Trennung oder Scheidung bei der Berechnung von Zugewinn. Künftig wird ein bei Eheschließung ne­ga­ti­ves An­fangs­ver­mö­gen bei der Berechnung eines Zugewinnausgleichanspruches wegen Scheidung berücksichtigt. Ferner gilt als der maßgebliche Zeitpunkt die Rechts­hän­gig­keit des Antrages auf Schei­dung nicht nur für die Be­rech­nung des Zu­ge­winns, son­dern auch für die Be­stim­mung der Höhe der Aus­gleichs­for­de­rung. Auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung kommt es also künftig für den Zugewinn nicht mehr an. Außerdem besteht bereits ab Trennung ein beiderseitiger Auskunftsanspruch über das Ver­mö­gen zum Zeit­punkt der Tren­nung. Durch die Änderungen soll bei einer Scheidung einerseits Vermögensmanipulationen entgegengewirkt werden, andererseits ändert sich die Berechnung durch Berücksichtigung von dem negativen Anfangsvermögen.

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