25. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der Hinweis auf die bevorstehende Verkündung am 09.02.2010 erfolgt, weil die Entscheidung auch auf das steuerliche Existenzminimum und dadurch wiederum auf den Mindestunterhaltsanspruch für Kinder sowie den Selbstbehalt im Rahmen der Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ausstrahlen wird. Hintergrund ist der Zusammenhang zwischen dem Mindestbedarf im Sozialhilfesatz (hier Hartz IV) und das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum. Jenes darf den Mindestbedarf im Sozialhilfesatz jedenfalls nicht unterschreiten. Das steuerlich zu verschonende Existenzminimum wiederum hat auch Einfluß auf den Mindesunterhaltsanspruch für Kinder. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob durch die Entscheidung die Düsseldorfer Tabelle und andere Unterhaltstabellen erneut zu ändern sind. Nachfolgend geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
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23. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der BGH hat in der Entscheidung zu der Frage Stellung bezogen, ob ein Ehegatte gegen seinen neuen Ehegatten Anspruch auf Prozeßkostenvorschuss für eine gerichtliche Auseinandersetzung gegen den geschiedenen Ehegatten hat. Vorliegend ging es um einen Anspruch auf Zugewinn nach Beendigung der Ehe durch Scheidung. Der Senat hat sich der Auffassung angeschlossen, dass ein Anspruch, der bei seiner Entstehung (hier die Ehescheidung) als persönliche Angelegenheit einzuordnen ist, diese Eigenschaft nicht durch eine neue Eheschließung des Anspruchsinhabers verliert. Es wurde deshalb die beantragte Prozesskostenhilfe versagt.
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21. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) hat am 19.01.2010 entschieden, dass die Regelung zur Berechnung der Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht gegen das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Alters verstößt. Nach Auffassung des EuGH gibt es bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung keine sachlichen Gründe für die vom Alter abhängige abweichende Regelung in § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Zwar ist es dem nationalen Gesetzgeber gestattet, eine Ungleichbehandlung, obwohl sie auf dem Alter beruht, in bestimmten Fällen als nicht diskriminierend vorzusehen, womit diese nicht verboten wäre. Die Voraussetzungen liegen aber nicht vor. Der EuGH hat in der nachfolgend wiedergegeben Pressemitteilung auch abschließend festgestellt, daß es dem nationalen Gericht obliegt, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des innerstaatlichen Rechts unangewendet lässt.
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21. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung das Amtsgericht bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen seines Ermessens sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat. Nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände kann der Streitwert unter der Grenze des dreifachen Nettoeinkommens der Parteien angesetzt werden. Daraus folgt auch, daß der Rechtsanwalt am Anfang des Mandates nur eine vorläufige Einschätzung hinsichtlich der Kosten eines Verfahrens geben kann, da sich auch seine Gebühren für das Scheidungsverfahren nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert richten.
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16. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält in der Anmerkung 1 eine wesentliche Änderung. Diese stellt nunmehr auf nur noch zwei statt wie bisher drei Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt. Unterhaltstitel für Kindesunterhalt, welche bereits vor dem 01.01.2010 bzw. vor Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) erstellt wurden, dürften damit in der Regel einen zu hohen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt beinhalten, weil üblicherweise von der Möglichkeit der Herabstufung oder Heraufstufung der Einkommensgruppe in Abhängigkeit der Zahl der Unterhaltsberechtigten Gebrauch gemacht wurde.
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15. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der BGH hatte am 13.01.2010 erneut über einen Streit um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren, zu entscheiden. Der BGH hat der Klage von Kunden des Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, die verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt und ein Preisanpassungsrecht verneint. Die Entscheidung liegt noch nicht vor.
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13. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob Prozeßkostenhilfe noch gewährt werden kann, wenn vor einer Entscheidung über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe die Gegenseite die Klage zurücknimmt. Die Frage war vom BGH bislang nicht entschieden und ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Der BGH hat nun ausgeführt, daß die Auffassung des Beschwerdegerichts, wonach Prozeßkostenhilfe nach Rücknahme der Klage nicht mehr bewilligt werden kann, so unzutreffend ist.
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9. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Ab 01.01.2010 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien. Die Anpassung wurde durch die neue Düsseldorfer Tabelle als Folge der ab 01.01.2010 geltenden neuen Kindergeldbeträge und Kinderfreibeträge erforderlich. Die Süddeutschen Leitlinien werden nachfolgend im Wortlaut und zum download zur Verfügung gestellt.
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9. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Mit seiner Entscheidung führt der BGH zur Möglichkeit der Abänderung und Berechnung der Höhe eines nach Scheidung bestehenden Anspruches auf nachehelichen Unterhalt wegen einer neuen Heirat des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten aus. Auf Seiten des neuen Ehegatten stellt er dabei auf den hypothetischen Anspruch auf Unterhalt im Fall einer Scheidung ab.
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8. Januar 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
§ 11 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) regelt die Ermittlung der Höhe des Urlaubentgelts. Von dieser gesetzlichen Regelung dürfen die Tarifvertragsparteien auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. Das Bundesarbeitsgericht sieht jedoch durch den ebenfalls gesetzlich geregelten Mindesturlaubsanspruch gemäß § 3 BUrlG eine nicht verhandelbare Untergrenze dahingehend, als dem Arbeitnehmer wenigstens ein Urlaubsentgelt zusteht, welches er als Entgelt voraussichtlich erhalten hätte, wenn er ohne Urlaubsgewährung weitergearbeitet hätte. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb in dem verhandelten Fall die tarifvertragliche Regelung für unwirksam erklärt.
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