17. September 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.
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2. September 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat wird u. a. zu entscheiden haben, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem in einem Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann. (…)
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27. August 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im
Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Nachfolgend die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
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27. August 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der Gesetzgeber greift dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die
Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist.
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22. Juni 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigen soll. Nichteheliche Kinder sind im Erbrecht bereits heute den ehelichen grundsätzlich gleichgestellt. Es gibt aber eine kleine Gruppe nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind und die noch nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden.
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22. Juni 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 – XII ZR 175/08 – wie folgt zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Herabsetzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt ( § 1578b BGB) geäußert.
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16. Juni 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Der Bundesgerichtshof hatte gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung die Rechtsfrage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen nach der durch die Schuldrechtsreform geschaffenen Rechtslage ein Leasingnehmer berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten zu verweigern, wenn er wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat.
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29. Mai 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) dauerhaft umzuziehen und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen für die Übertragung gemäß dem 11. Senat des Oberlandesgericht Koblenz triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.
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15. Mai 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
1. Die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint.
2. Ein erneuter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig, wenn eine Entscheidung des Senats über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits erfolgt ist und der Antragsteller keine beachtlichen neuen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte vorgetragen hat.
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12. Mai 2010 | Thomas Richter, Rechtsanwalt in München
Gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010 können Privatpersonen auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
In der Pressemitteilung wird auch ausgeführt, daß bei derartigen Fällen – wie vorliegend – künftig die Abmahnkosten nach neuem Recht auf EUR 100,00 begrenzt sind.
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