RECHTSANWALT

Thomas Richter

Rosental 10, 80331 München
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Ihr Rechtsanwalt in München und
Fachanwalt für Familienrecht

professionelle Beratung und Vertretung in München, Umland München
und bundesweit bei insbesondere





PM BVerfG vom 07.09.2011 zum Urteil über die Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen der Griechenlandhilfen u.a.

7. September 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Auch als Fachanwalt für Familienrecht macht man sich so seine Gedanken. Nachdem ich die ersten Pressemeldungen zum den Urteil des Verfassungsgerichts gelesen habe, kann ich allerdings nur empfehlen, die nachfolgend wiedergegebene Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls auch zu lesen. Daraus ersichtlich wird kein politischer Kurs bestimmter Parteien bestätigt, sondern ausgeführt, keines der beiden angegriffenen Gesetze begründe oder verfestige einen Automatismus, durch den der Bundestag sich seines Budgetrechts entäußern würde. Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedürfe es einer verfassungskonformen Auslegung des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet sei, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Damit bleibt das Parlament über den Haushaltsausschuß im Boot, der gesetzliche Versuch, das Parlament auszuhebeln, ist damit gescheitert. Ansonsten ist für eine weitergehende Analyse wie so oft das schriftliche Urteil abzuwarten.

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BVerfG 1 BvR 142/09 v. 18.05.2009 – Einholung Sachverständigengutachten im Sorgerechtsverfahren in der Regel erforderlich

4. September 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung – 1 BvR 142/09 – v. 18.05.2009 aus, daß in einem Sorgerechtsverfahren das Fachgericht seine Entscheidung auf eine möglichst zuverlässige Grundlage stützen muß, was bei fehlender kinderpsychologischer Sachkunde eine ergänzende sachverständige Beurteilung durch Einholung eines kinderpsychlogischen Gutachtens, oder wie in der streitigen Angelegenheit, eines Ergänzungsgutachtens erfordert.

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Fachanwalt für Familienrecht in München

3. September 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Auf Grund meiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer München mit Urkunde vom 03.03.2011 gestattet, ab sofort auch die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.

Ein Fachanwalt hat, bevor er diese Bezeichnung führen darf, erhebliche Fortbildungsmaßnahmen absolviert und muß über nachhaltige Berufserfahrung sowie ausreichende Praxis sowohl in der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Tätigkeit in dem entsprechenden Fachgebiet verfügen.

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PM BVerfG | Zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei gleichzeitigem Unterhalt für den Ehegatten

10. August 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner nachfolgend wiedergegebenen Pressemitteilung die Handhabung des Bundesgerichtshof, der seit der Unterhaltsreform davon ausgeht, dass das Kindergeld nicht mehr – wie nach der früheren Rechtslage – Einkommen der Eltern, sondern Einkommen des Kindes darstellt. Bei der Berechnung zum Unterhalt für den Ehegatten ist deshalb nur der Zahlbetrag des Kindesunterhalt abzuziehen.

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Unterhalt bei Kindesbetreuung (Alleinerziehende) | BGH XII ZR 94/09 zu Betreuungsunterhalt, Dauer, Anpassung und Altersphasenmodell

7. August 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Der XII. Senat des BGH führt in seiner Entscheidung vom 15.06.2011, Az: XII ZR 94/09, zur Dauer, Darlegungslast und Beweislast beim Unterhalt für die Betreuung eines Kindes (Betreuungsunterhalt) aus und erteilt der weiterhin praktizierten Anwendung des Altersphasenmodells erneut eine Absage.

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Scheidung Online – Erfahrung eines Richters

22. Juli 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Richter am Amtsgericht Hans-Otto Burschel gibt eine Erfahrung im Rahmen einer Scheidung-Online wieder, die ich dem interessierten Leser nicht vorenthalten möchte: “Wiedermal: Scheidung-Online

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Zugewinnausgleich | Wann entsteht und verjährt der Anspruch auf die Ausgleichsforderung?

20. Juli 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Der Anspruch auf Zugewinn entsteht z.B. im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch Ehescheidung. Sobald der Anspruch entstanden ist, kann dieser z.B. vererbt, übertragen oder gepfändet werden und der Anspruch kann verjähren.

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Scheidung ohne einjähriges Getrenntleben bzw. ohne Trennungszeit – die Härtefallscheidung

18. Juli 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Gemäß § 1565 II BGB kann eine Scheidung bei Ehegatten, die noch nicht ein Jahr getrennt leben, nur ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (Härtefallscheidung).

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PM BGH vom 30.06.2011 | Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

2. Juli 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung vom 30.06.2011 entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.

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PM BVerfG vom 17.05.2011 | Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig

17. Mai 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München

Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß Pressemitteilung vom 17.05.2011 mitgeteilt, daß es die Praxis der Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL als verfassungswidrig erachtet. Vorliegend war streitig die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten bei der Frage der Erfüllung der Wartezeit. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß Gegenstand der Beurteilung die bis zum 31.12.2000 geltende Rechtslage ist.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine
Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten
Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-,
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Die Entscheidung kann meines Erachtens mittelbar Auswirkungen auf bereits durchgeführte Verfahren zum Versorgungsausgleich haben. Denn sollte eine Partei dadurch nunmehr die Wartezeit für Rentenanwartschaften erfüllen, wäre der Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Zur Pressemitteilung …

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