neue Düsseldorfer Tabelle 2010, Süddeutsche Leitlinien u.a. Unterhaltstabellen

Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2010 (Neue Düsseldorfer Tabelle: vergleiche hier) wird zum Anlaß genommen, kurz auf den Hintergrund und die Bedeutung der Düsseldorfer Tabelle und anderer Unterhaltstabellen oder Leitlinien einzugehen.

Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien wurden durch verschiedene Oberlandesgerichte zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung (im Oberlandesgerichtsbezirk) bei gleichgelagerten Lebenssachverhalten entwickelt. Sie dienen den Richtern als Entscheidungshilfe, haben jedoch keine Gesetzeskraft und können regional unterschiedlich ausfallen. Die anfänglich teilweise von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht erheblich voneinander abweichenden Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien weisen noch immer Unterschiede auf.

Mit der Zeit hat die Düsseldorfer Tabelle den größten Bekanntheitsgrad erreicht und wird nunmehr von allen Oberlandesgerichten für den Unterhalt für minderjährige Kinder angewendet.

Die Süddeutschen Leitlinien für Unterhalt gingen von Beginn an den Weg, verschiedene Oberlandesgerichte  – zunächst noch auf die bayerischen Familiensenate beschränkt – auf eine einheitliche Orientierungshilfe festzulegen. Seit 01.01.2002 haben sich erstmals Oberlandesgerichte verschiedener Bundesländer (Oberlandesgericht Bamberg, Oberlandesgericht Karlsruhe, Oberlandesgericht München, Oberlandesgericht Nürnberg, Oberlandesgericht Stuttgart, Oberlandesgericht Zweibrücken) mit den Süddeutschen unterhaltsrechtlichen Leitlinien (SüdL) auf gemeinsame Leitlinien geeinigt. Bei den Süddeutschen unterhaltsrechtlichen Leitlinien ist u.a. die Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet.

Außerdem haben sich die Oberlandesgerichte bundesweit geeinigt, die Leitlinienstruktur zu vereinheitlichen, so daß ein Vergleich erleichtert und ein Abweichen leichter erkannt wird.

Die Düsseldorfer Tabelle entstand erstmals 1962 am Landgericht Düsseldorf und ist eine seither regelmäßig inzwischen vom Oberlandesgericht Düsseldorf weiterentwickelte Unterhaltstabelle, ergänzt um Anmerkungen des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Die Tabelle und die Anmerkungen beruhen seit 1980 auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben und hat damit den zunächst regionalen Bezug überschritten.

Bis Ende 2007 wurde die Düsseldorfer Tabelle für die neuen Bundesländer durch die vorgeschaltete Berliner Tabelle ergänzt, die der niedrigsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zwei noch niedrigere Einkommensgruppen vorangestellt haben.

Die Düsseldorfer Tabelle wird inzwischen bundesweit bei der Ermittlung der Höhe des Anspruch auf Kindeshaltes für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder verwendet und ist damit praktisch die wichtigste Orientierungshilfe für die Höhe des Kindesunterhalts. Bei den Anmerkungen kann es jedoch zu Abweichungen zu anderen unterhaltsrechtlichen Leitlinien kommen.

Neben dem Kindesunterhalt wird bei den Leitlinien regelmäßig auch eine Orientierungshilfe für andere Ansprüche auf Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt) gegeben.

Eine neue Düsseldorfer Tabelle ist mit Wirkung ab dem 01.01.2010 angekündigt, wird jedoch voraussichtlich erst ab dem 06.01.2010 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bekannt gemacht und zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2010 wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung des Existenzminimums erwartet. Die Entscheidung könnte erneut eine grundlegende Änderung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich machen.

Die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle sowie ältere Ausgaben werden im Servicebereich zum download als PDF zur Verfügung gestellt.

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