Gute Informationen zu Scheidung online bei Scheidung.org

Meine Meinung zu einer Scheidung online finden Sie hier. Mein Statement dazu stammt aus dem Jahr 2009. Es wäre also denkbar, dieses zu überdenken.

Es ist aber inhaltlich noch immer aktuell. Und weil es schön ist, sich nicht selbst zitieren zu müssen, möchte ich hiermit auf folgende Ausführungen Bezug nehmen:

„Wer im Internet bei der Suchmaschine Google den Begriff „Online-Scheidung“ eingibt, erhält fast 2,75 Millionen Treffer. Die Anpreisungen für die Scheidung online reichen von „Turbo-„ und „Blitzscheidung“ bis hin zu „Günstiger geht nicht“, „unschlagbar preiswert“ und dergleichen mehr. Doch was ist dran an der Internetscheidung? Tatsächlich bietet sie einige bedeutende Vorteile – wenn auch nicht für alle scheidungswilligen Ehepartner. Umgekehrt trifft dagegen der vielfach erweckte Eindruck, die gesamte Scheidung erfolge online und sei besonders kostengünstig, nicht zu. Denn beim Termin der Ehescheidung vor dem Familiengericht müssen die Ehegatten persönlich anwesend sein. Und auch die Scheidungskosten sind regelmäßig überall dieselben.“
Quelle: Scheidung.org

Auf der zitierten Seite werden Für und Wider für eine Scheidung online gut wiedergegeben, es lohnt sich insoweit für Sie den gesamten verlinkten Artikel zu lesen, weshalb ich Ihnen diesen nicht vorenthalten möchte. Im Ergebnis finden Sie dort gute Argumente, warum Sie letztlich sich in aller Regel besser durch einen Rechtsanwalt vor Ort, also in meinem Fall bei Ihrer Scheidung in München durch mich als Rechtsanwalt bzw. als Fachanwalt für Familienrecht vertreten lassen sollten.

Ich kenne Scheidung.org nicht und kann insoweit (noch) nicht beurteilen, inwieweit der Rest der Seite ähnlich gute Informationen liefert, nach anfänglicher Skepsis und erstem Anschein handelt es sich aber um eine neutrale und informative Seite zum Thema Scheidung.

Zurück zum Überdenken, ich werde wohl in Kürze eine Art Scheidung online light anbieten. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich tatsächlich einen guten Grund gefunden, ein Mandat mit möglichst wenig persönlichen Terminen abzuwickeln. Es gibt einfach Mandanten, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen den Anwalt nicht oder nur wenig aufsuchen können oder wollen. Diesen komme ich schon jetzt gerne entgegen und werde das noch ausbauen, in besonderen Fällen mache ich z.B. auch Haustermine.

Nur sollte jeder wissen, eine Scheidung online als billigere Scheidung ist Bauernfängerei und es ist Ihre Zukunft, nicht die der im Hintergrund diverser Portale unpersönlich auftretenden Rechtsanwälte, um die es geht. Und glauben Sie mir, nicht jede Scheidung, die einvernehmlich beginnt, läuft auch so ab, was dann? Mein längstes Verfahren für eine einvernehmliche Scheidung hat ca. drei Jahre gedauert. Beide Partein waren anwaltlich vertreten. Im ersten Schriftsatz beider Parteien wurde eine einvernehmliche Scheidung „vorgetragen“. Alsbald kamen sodann von der Gegenseite Anträge zum Versorgungsausgleich, Umgang, Sorgerecht und Unterhalt, eventuell sogar noch zum Zugewinn (verdrängt). Erst nach ca. drei Jahren Verfahrensdauer hatte man sich geeinigt, so gesehen also auch eine einvernehmliche Scheidung. Zwischenzeitlich hat man sich z.B. darüber gestritten, ob das gemeinsame Kind zu einem Arzt der Schulmedizin gehen darf, oder nicht.

Insoweit bleibe ich dabei, wählen Sie einen Anwalt vor Ort, entweder an Ihrem Wohnort oder Umgebung, oder am Gerichtsort, falls abweichend. Alles andere ist vermeintliches Sparen am falschen Ende.

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