EuGH: deutsche Regelung (§ 622 II 2 BGB) zur Berechnung von Kündigungsfristen durch Nichtberücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres wegen Diskriminierung nicht mehr anzuwenden.

Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) hat am 19.01.2010 entschieden, dass die Regelung zur Berechnung der Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht gegen das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Alters verstößt. Nach Auffassung des EuGH gibt es bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung keine sachlichen Gründe für die vom Alter abhängige abweichende Regelung in § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch). Zwar ist es dem nationalen Gesetzgeber gestattet, eine Ungleichbehandlung, obwohl sie auf dem Alter beruht, in bestimmten Fällen als nicht diskriminierend vorzusehen, womit diese nicht verboten wäre. Die Voraussetzungen liegen aber nicht vor. Der EuGH hat in der nachfolgend wiedergegeben Pressemitteilung auch abschließend festgestellt, daß es dem nationalen Gericht obliegt, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des innerstaatlichen Rechts unangewendet lässt.

Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der BGH hatte am 13.01.2010 erneut über einen Streit um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren, zu entscheiden. Der BGH hat der Klage von Kunden des Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, die verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt und ein Preisanpassungsrecht verneint. Die Entscheidung liegt noch nicht vor.

BGH vom 18.11.2009 – XII ZB 152/09 | Prozeßkostenhilfe kann in bestimmten Fällen auch noch nach Klagerücknahme bewilligt werden.

Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob Prozeßkostenhilfe noch gewährt werden kann, wenn vor einer Entscheidung über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe die Gegenseite die Klage zurücknimmt. Die Frage war vom BGH bislang nicht entschieden und ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Der BGH hat nun ausgeführt, daß die Auffassung des Beschwerdegerichts, wonach Prozeßkostenhilfe nach Rücknahme der Klage nicht mehr bewilligt werden kann, so unzutreffend ist.

BGH vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 | Zur Abänderung eines im Rahmen einer Scheidung vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei späterer Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage

Der BGH führt in seiner Entscheidung zu den Möglichkeiten einer Abänderung eines im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei nachträglicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzeslage aus. In dem Fall hatten die Parteien zudem keinerlei Vergleichsgrundlage festgelegt.

BGH vom 11.11.09 – XII ZB 174/08: Zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör bei einem unzureichenden Beweisangebot

Der BGH führt zu dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) aus. Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 – XII ZB 184/07 – FamRZ 2008, 1605 f. und vom 9. November 2005 – XII ZB 270/04 – FamRZ 2006, 192). Dagegen hat das Oberlandesgericht nach dem BGH hier verstoßen, indem es die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsschrift nicht ausreichend aufgeklärt, sondern eine eidesstattliche Versicherung des Prozeßbevollmächtigten als unzureichenden Beweis angesehen hat hat. Nach der Rechtsprechung des Senats wäre es gehalten gewesen, in der anwaltlichen Versicherung auch ein Angebot zur Vernehmung des Anwalts als Zeugen zu sehen.