PM BGH v. 01.04.2011 | Sorgerecht – Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

- Pressemitteilung | Der XII. Zivilsenat des BGH hat gemäß Pressemitteilung vom 01.04.2011 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zur elterlichen Sorge aufgehoben. Rechtsfehlerhaft ist danach eine nicht ausreichend nachvollziehbare Begründung der Entscheidung sowie eine fehlende Anhörung des Kindes, da das Oberlandesgericht von der erstinstanzlichen Entscheidung abgewichen ist und die Entscheidung zu einem Aufenthaltswechsel beim Kind geführt hätte. Auch ist der Austausch der Verfahrenspflegerin auf Bedenken gestoßen. Insoweit ist es interessant, was der BGH dazu in seiner Entscheidung ausführt. Zur Pressemitteilung ...

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PM BGH vom 30.03.2011 | Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten

- Pressemitteilung | Der Leasinggeber muß sich ein mögliches arglistiges Verhalten des vermittelnden Autohauses oder eines vom Autohaus eingeschalteten dritten Unternehmens dann nicht zurechnen, wenn zwischen den dem Repräsentanten vom Leasinggeber übertragenen Aufgaben und dem beanstandeten Verhalten kein innerer, sachlicher Zusammenhang besteht. Zur Pressemitteilung des BGH ...

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PM BVerfG vom 11.02.2011: Neue Rechtsprechung des BGH zur Berechnung von Unterhalt nach der Scheidung unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

- Pressemitteilung | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt den Anspruch der geschiedenen Ehefrau bezüglich der Höhe eines nachehelichen Anspruches auf Unterhalt im Falle einer Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen. Mit der nun gekippten Rechtsprechung des BGH wurden die Ansprüche der geschiedenen Ehefrau auf Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung im Falle einer Wiederheirat unter Umständen erheblich beschränkt. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist nachfolgend wiedergegeben.

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PM Bundesverwaltungsgericht: Kommunale Eigengesellschaft ist kein „Dritter“ im Erschließungsrecht

- Pressemitteilung | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d.h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB ist. In diesen Fällen können ganz erhebliche Rückforderungsansprüche für die Bauherren bestehen, insbesondere z.B. wenn Zusatzkosten für öffentliche Plätze und Flächen (Spielplatz, Parkflächen) auf die Neueigentümer als Erschließungskosten abgewälzt wurden. Eine anwaltliche Prüfung ist zu empfehlen. In Frage kommen bezahlte Erschließungskosten mindestens der letzten 10 Jahre, für frühere Zahlungen ist aber meines Erachtens ebenfalls noch nicht per se Verjährung eingetreten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat bundesweite Bedeutung und kann deshalb z.B. auch den Münchener Raum, Augsburg, Rosenheim bzw. ganz Bayern betreffen.

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