BGH vom 18.11.2009 – XII ZR 173/06 | Pflicht zur Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zum Antrag auf Zusammenveranlagung kann auch bei steuerlichen Verlusten gegeben sein.

- kein Beitrag | Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein inzwischen geschiedener Ehegatte für zurückliegende Veranlagungszeiträume auch dann verpflichtet sein kann, einem Antrag auf Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn der geschiedene Ehegatte seine steuerlichen Verluste später selbst im Rahmen eines Verlustvortrages zu seinem Vorteil nutzen könnte. Der BGH hat das vorliegend bejaht.

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BGH vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 | Zur Abänderung eines im Rahmen einer Scheidung vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei späterer Änderung der Rechtsprechung und Gesetzeslage

Der BGH führt in seiner Entscheidung zu den Möglichkeiten einer Abänderung eines im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vereinbarten Unterhaltsvergleiches bei nachträglicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzeslage aus. In dem Fall hatten die Parteien zudem keinerlei Vergleichsgrundlage festgelegt.