Neue Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen in Kindschaftssachen
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Familienrecht
| Zur Begründung der seit dem 15.10.2016 in Kraft getretenen Neuregelung findet sich im Gesetzentwurf folgende Formulierung:
"In jüngerer Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Berichterstattung zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt. Zudem wird beanstandet, dass gerichtliche Gutachten teilweise nicht die erforderliche Qualität aufwiesen.