Neue Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen in Kindschaftssachen

- Familienrecht | Zur Begründung der seit dem 15.10.2016 in Kraft getretenen Neuregelung findet sich im Gesetzentwurf folgende Formulierung: "In jüngerer Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Berichterstattung zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt. Zudem wird beanstandet, dass gerichtliche Gutachten teilweise nicht die erforderliche Qualität aufwiesen.

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Neue Rechtsbehelfe im Kindschaftsrecht: Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde

- Familienrecht | Anlass für die seit dem 15.10.16 geltende Neuregelung ist eine Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat in seiner Entscheidung vom Januar 2015 festgestellt, dass das Fehlen eines Rechtsbehelfs zur Beschleunigung überlanger Verfahren in Umgangssachen im deutschen Familienrecht das Recht auf wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK i. V. m. Art. 8 EMRK verletzt.

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PM BGH – Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

- Familienrecht | Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht – hier des Ehemanns, der die rechtliche Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB** erlangt hat, weil er zum Zeitpunkt der Geburt der Zwillinge mit der Mutter verheiratet war – hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB*** ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.

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