BGH – XII ZR 157/06, Urteil vom 05.11.2008 – Zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Der Gesetzgeber hat in § 8 des per 01.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) festgelegt, daß eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich einer Inhalts- und Ausübungskontrolle (§§ 138, 242 BGB) standhalten muß. Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des BGH zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen bei einseitiger, nicht gerechtfertigter Lastenverteilung für den Fall der Scheidung erhält damit zusätzliche Bedeutung, denn das Familiengericht hat – soweit bereits neues Recht zur Anwendung kommt – diese Kontrolle von Amts wegen vorzunehmen, wenn eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich in dem Ehevertrag enthalten ist.

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