Scheidung ohne Anwalt – geht das?

Die Frage nach einer Scheidung ohne Anwalt ist immer wieder zu hören. Sie ist nicht unberechtigt, aber es sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: Geht es darum, daß nur der Fragesteller in einem Scheidungsverfahren ohne Anwalt sein möchte oder geht es darum, insgesamt eine Scheidung ganz ohne Anwalt durchzuführen.

In der Regel dürfte bei der Frage „Scheidung ohne Anwalt“ gemeint sein, ob eine Ehescheidung auch ganz ohne Rechtsanwalt geht. Die Frage ist nicht unberechtigt, aber die Antwort lautet …

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einvernehmliche Scheidung: Wir suchen einen gemeinsamen Anwalt – geht das?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht häufig der Wunsch – mit dem Argument der Kostenersparnis im Sinne einer billigeren oder billigen Scheidung – gemeinsam einen Anwalt aufzusuchen und den Anwalt gemeinsam zu beauftragen. Tatsächlich gibt es für den Anwalt rechtlich nicht die Möglichkeit, beide Parteien gemeinsam zu vertreten, aber es gibt die Möglichkeit, eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.

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Bundesverfassungsgericht zur Streitwertfestsetzung bei einer einvernehmlichen Scheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung das Amtsgericht bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen seines Ermessens sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat. Nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände kann der Streitwert unter der Grenze des dreifachen Nettoeinkommens der Parteien angesetzt werden. Daraus folgt auch, daß der Rechtsanwalt am Anfang des Mandates nur eine vorläufige Einschätzung hinsichtlich der Kosten eines Verfahrens geben kann, da sich auch seine Gebühren für das Scheidungsverfahren nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert richten.

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