PM – OLG Oldenburg: Ehefrau misshandelt – kein Anspruch auf Rentenausgleich
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Familienunterhalt
| Nach einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Eheleuten geteilt. Unter Juristen heißt das „Versorgungsausgleich". Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein solcher Ausgleich grob unbillig wäre, § 27 VersAusglG.