BVerfG – Fehlende Befristung bei einem Umgangsausschluss ist rechtlich zulässig – Beschluss vom 17. September 2016 – 1 BvR 1547/16

- Bundesverfassungsgericht | Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war u.a. die Frage, ob in einer gerichtlichen Entscheidung ein Umgangsausschluss zu befristen sei. Das hat das Verfassungsgericht im vorliegenden Fall auf Grund der Besonderheiten des Falles verneint. Interessanterweise ist laut der Entscheidung in den vorangegangenen Verfahren der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, die Ursache der Kindeswohlgefährdung sei der beiden Eltern zuzurechnende, ungelöste, massive Konflikt zwischen ihnen. Nachfolgend wird die Entscheidung vollständig wiedergegeben:

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PM BVerfG 12.09.2012 | Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation von ESM-Vertrag und Fiskalpakt überwiegend erfolglos

- Bundesverfassungsgericht | Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2012 muss laut Pressemitteilung des Verfassungsgerichts die Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringen, dass sie an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein will, falls sich die von ihr geltend zu machenden Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten. Die Pressemitteilung ist nachfolgend wiedergegeben

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PM BVerfG vom 07.09.2011 zum Urteil über die Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen der Griechenlandhilfen u.a.

- Bundesverfassungsgericht | Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet ist, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. § 1 Abs. 4 Satz 1 dieses Gesetzes verpflichtet die Bundesregierung lediglich dazu, sich vor der Übernahme von Gewährleistungen zu bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages herzustellen. Dies genügt nicht.

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