-
Änderungen
| Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012. Die Tabellensätze zum Kindesunterhalt sind unverändert geblieben. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde. Die Dreiteilungsmethode (angewendet in den Fällen, bei denen der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt schuldet, auch bekannt unter dem Stichwort "wandelbare Lebensverhältnisse") war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt worden. Es steht eine BGH-Entscheidung an, wie eine konkrete Bedarfsberechnung bei einer derartigen Unterhaltskonstellation erfolgen kann.
... lesen