Ehe für alle – Ende der Lebenspartnerschaft?

- Änderungen | Die kurzfristige Entscheidung des Bundestages zur Ehe für alle wirft verschiedene Fragen, insbesondere ab wann diese Ehe für alle in Kraft tritt, welche Folgen diese Gesetzesänderung auf eingetragene Lebenspartnerschaften hat und ob die Gesetzesänderung verfassungskonform ist.

... lesen

Süddeutsche Leitlinien Stand 01.01.2012 im Wortlaut und zum download

- Änderungen | Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012. Die Tabellensätze zum Kindesunterhalt sind unverändert geblieben. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde. Die Dreiteilungsmethode (angewendet in den Fällen, bei denen der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt schuldet, auch bekannt unter dem Stichwort "wandelbare Lebensverhältnisse") war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt worden. Es steht eine BGH-Entscheidung an, wie eine konkrete Bedarfsberechnung bei einer derartigen Unterhaltskonstellation erfolgen kann.

... lesen

Wesentliche Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2011

- Änderungen | Der Pressedezernent des Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Mitteilung vom 30.11.2010 angekündigt, dass die „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2011 geändert wird. Die Änderungen stehen jedoch teilweise unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 (*) zustimmen wird. Diese Zustimmung wurde am 17.12.2010 verweigert. Insoweit bleibt abzuwarten, ob die bereits veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle 2011 unverändert bleibt. Weiter zur Mitteilung des Pressedezernenten .....

... lesen

PM BGH vom 28.04.2010 | Zur Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungs-grundlage beim Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB

- Änderungen | Gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflicher Einräumung eines Bezugsrecht im Rahmen von Verträgen über eine Lebensversicherung aufgegeben, was erheblicher praktischer Bedeutung zukommen dürfte.

... lesen