PM BGH – Entscheidung zu: Kuckuckskinder und Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Kindsmutter

- | Der Kläger möchte in Höhe von geleisteten Zahlungen, welche in der Annahme erfolgten, selbst der Vater zu sein, Regress bei dem leiblichen Vater nehmen. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Auskunft verurteilt, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auch die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

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PM BGH 26.10.2011 | Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder

- | Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.10.2011 entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.

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PM EGMR v. 15.09.2011- 17080/07 | Zum Umgangsrecht eines Vaters mit seinem leiblichen Sohn

- | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte in seinem am 15.09.2011 verkündeten Kammerurteil im Verfahren Schneider gegen Deutschland (Beschwerdenummer 17080/07), einstimmig eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Nach dem deutschen Familienrecht ist der Beschwerdeführer der leibliche Vater, er ist aber nicht der rechtliche Vater. Der Gerichtshof unterstrich, dass es Aufgabe der nationalen Gerichte ist – die mit allen Beteiligten in direktem Kontakt stehen - festzustellen, ob Kontakte zwischen einem biologischen Vater und seinem Kind in dessen Interesse liegen oder nicht. Der Gerichtshof nicht davon überzeugt, dass das Interesse von Kindern, die bei ihrem rechtlichen Vater leben, aber einen anderen biologischen Vater haben, tatsächlich mit Hilfe einer allgemeinen rechtlichen Vermutung ermittelt werden kann. Nachfolgend ist die Pressemitteilung wiedergegeben.

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PM BVerfG vom 07.09.2011 zum Urteil über die Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen der Griechenlandhilfen u.a.

- | Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet ist, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. § 1 Abs. 4 Satz 1 dieses Gesetzes verpflichtet die Bundesregierung lediglich dazu, sich vor der Übernahme von Gewährleistungen zu bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages herzustellen. Dies genügt nicht.

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