PM EMGR | Umgangsrecht biologischer Vater wird über Artikel 8 der EMRK gestärkt
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| Gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann das Umgangsrecht des biologischen Vaters durch Artikel 8 der EMRK geschützt sein.
Weiter erkannte der Gerichtshof an, dass bestehenden familiäre Bindungen gleichermaßen wie die Beziehung eines biologischen Vaters zu seinem Kind schutzbedürftig sind. Folglich wäre in dem vorliegenden Fall eine gerechte Abwägung zwischen den konkurrierenden Rechten nach Artikel 8 notwendig gewesen, nicht nur denjenigen zweier Elternteile und eines Kindes.
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