Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Für das Verfahren zur Anerkennung einer Scheidung oder anderer ausländischer Entscheidungen in Ehesachen nach § 107 FamFG ist das Oberlandesgerichts München für ganz Bayern zentral zuständig. Eine im Ausland durch ein Gericht, eine Behörde oder auch nach religiösem Recht erfolgte Scheidung, sei es nun die Scheidung zweier Deutscher oder auch anderer Staatsangehöriger, wird in Deutschland nicht so ohne weiteres behandelt wie eine hier vollzogene Scheidung. (…)
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15. Januar 2012 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Die Ermittlung der Höhe des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegen den anderen erfolgt in der Regel nach einer Quotenberechnung entsprechend der unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Dieser Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, daß das erzielte Einkommen für den Unterhaltsbedarf verwendet wird. Bei einem niedrigen Einkommen ist das naheliegend, bei sehr hohem Einkommen aber nicht mehr. Deshalb besteht Einigkeit in der Rechtsprechung, daß bei sehr hohem Einkommen eine konkrete Bedarfsberechnung zu erfolgen hat.
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10. Januar 2012 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Eigentlich dachte ich, die Meldung ist überflüssig, weil Unterhaltstabellen üblicherweise ohnehin nicht jährlich geändert werden. Da aber entsprechend nachgefragt wird: Die Düsseldorfer Tabelle 2011 bleibt entsprechend der nachfolgend wiedergegebenen Pressemitteilung des OLG Düsseldorf unverändert auch für das Jahr 2012 gültig.
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8. Januar 2012 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Eine Scheidung wird durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsvereinbarung nicht verhindert, aber oft vereinfacht – eine lose Artikelfolge (Teil 1)
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3. Januar 2012 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Ab 01.01.2012 gelten die neuen Süddeutschen Leitlinien Stand 01.01.2012, welche nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben und zum download angeboten werden. Die Tabellensätze zum Kindesunterhalt sind unverändert geblieben. Es erfolgte insbesondere eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages sowie hinsichtlich der Dreiteilungsmethode, welche zuletzt in Ziffer 15.5. empfohlen wurde. Die Dreiteilungsmethode war durch das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10) für verfassungswidrig beurteilt worden. Es steht eine BGH-Entscheidung an, wie eine konkrete Bedarfsberechnung bei einer derartigen Unterhaltskonstellation erfolgen kann.
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2. Januar 2012 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Eine Überschneidung des Familienrecht zum Strafrecht liegt vor, wenn der gesetzlich geschuldete Kindesunterhalt nicht bezahlt wird. Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2011 gibt Gelegenheit, auf die Gefahr einer Strafbarkeit nach § 170 StGB hinzuweisen, wenn bei gegebener Leistungsfähigkeit der geschuldete Kindesunterhalt nicht bezahlt wird. Es ist deshalb grundsätzlich immer zu empfehlen, im Fall einer Trennung nicht erst zu warten, ob für das minderjährige Kind Unterhalt verlangt wird, sondern von sich aus die geschuldete Höhe ermitteln zu lassen und die Zahlung unverzüglich aufzunehmen. Kindesunterhalt ist selbst dann zu bezahlen, wenn Gegenansprüche bestehen sollten, da gegen diesen nicht aufgerechnet werden kann. Er ist im Voraus eines Monats zur Zahlung fällig.
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9. November 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.11.2011 entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Nachfolgend wird die entsprechende Pressemitteilung des BGH wiedergegeben:
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26. Oktober 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.10.2011 gemäß nachfolgend wiedergegebener Pressemitteilung entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.
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25. Oktober 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Das vom Gesetzgeber angestrebte Prinzip der gemeinschaftlichen Sorge der Eltern für die gemeinsamen Kinder trotz einer Scheidung scheint weitgehend verwirklicht. Im Jahr 2002 verblieb in 84 % der Scheidungen die elterliche Sorge zunächst bei beiden Elternteilen gemeinsam oder wurde ihnen gemeinsam übertragen, 2009 waren es 92 %. Diese und nachfolgende Angaben und Zahlen zum Sorgerecht sind der Broschüre “Justiz auf einen Blick, Ausgabe 2011″ des Statistischen Bundesamtes entnommen:
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19. September 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Position der leiblichen Väter mit einer aktuellen Entscheidung vom 15.09.2011, Az.: 17080/07, gestärkt. Der Entscheidung lag die Beschwerde eines Vaters zu Grunde, der zwar der leibliche Vater, nach dem deutschen Recht aber nicht der rechtliche Vater ist. Dem Vater wurden durch die deutschen Gerichte das Umgangsrecht und Auskunftsansprüche verweigert. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht begrüße ich die Entscheidung. Nachfolgend ist die Pressemitteilung wiedergegeben.
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7. September 2011 | Thomas Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in München
Auch als Fachanwalt für Familienrecht macht man sich so seine Gedanken. Nachdem ich die ersten Pressemeldungen zum den Urteil des Verfassungsgerichts gelesen habe, kann ich allerdings nur empfehlen, die nachfolgend wiedergegebene Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls auch zu lesen. Daraus ersichtlich wird kein politischer Kurs bestimmter Parteien bestätigt, sondern ausgeführt, keines der beiden angegriffenen Gesetze begründe oder verfestige einen Automatismus, durch den der Bundestag sich seines Budgetrechts entäußern würde. Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedürfe es einer verfassungskonformen Auslegung des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet sei, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Damit bleibt das Parlament über den Haushaltsausschuß im Boot, der gesetzliche Versuch, das Parlament auszuhebeln, ist damit gescheitert. Ansonsten ist für eine weitergehende Analyse wie so oft das schriftliche Urteil abzuwarten.
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